Wirkstoff Tolylfluanid im Freiland verboten


Das Bundesamt für Verbrau­cherschutz und Lebensmittel­sicherheit (BVL), die Zulas­sungsbehörde für Pflanzen­schutzmittel, hat bis zum 31.12.2007 das Ruhen der Zulassung für alle Pflanzen­schutzmittel mit  dem Wirkstoff Tolylfluanid angeordnet. Hintergrund sind neue Erkennt­nisse zu einer möglichen Be­lastung des Trinkwassers mit einem Abbauprodukt von


Tolylfluanid. Dieses kann sich möglicherweise bei der Trink­wassergewinnung zu einem krebserregenden Nitrosamin umbilden.

Das ausgesprochene Anwen­dungsverbot gilt allerdings nur für die Anwendungen im Frei­land, nicht für die unter Glas. Da im Haus- und Kleingarten-bereich allerdings ohnehin nur Zulassungen für das Freiland bestanden, ist der Einsatz dieser Präparate in diesem Bereich nun grundsätzlich verboten. Betroffen sind die Präparate „Bayer Garten Universal ­Pilzfrei", „Baymat WG" und „Euparen M WG". Eingesetzt werden konnten diese Mit­tel bislang gegen Grauschimmelfäule (Botrytis) an Brom­beeren und Himbeeren, gegen die Blattfallkrankheit an Johan­nisbeeren, gegen Rost und Sternrußtau an Rosen sowie


gegen Echten Mehltau an Zier­pflanzen im Freiland. Bitte beachten Sie, dass Rest­bestände der genannten Mit­tel nicht aufgebraucht werden dürfen. Sie sollten sie - gut ver­schlossen - aufbewahren, weil der Begriff „Ruhen der Zulas­sung" eine Änderung der Zu­lassungssituation beinhalten könnte. Wir werden Sie weiter auf dem Laufenden halten.

 

SH/thw