Wirkstoff Tolylfluanid im Freiland verboten
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), die
Zulassungsbehörde für Pflanzenschutzmittel, hat bis zum 31.12.2007 das Ruhen der Zulassung für alle Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Tolylfluanid angeordnet.
Hintergrund sind neue Erkenntnisse
zu einer möglichen Belastung des Trinkwassers mit einem Abbauprodukt von
Tolylfluanid.
Dieses kann sich möglicherweise bei der Trinkwassergewinnung zu einem krebserregenden
Nitrosamin umbilden.
Das
ausgesprochene Anwendungsverbot gilt allerdings nur für die Anwendungen im Freiland, nicht für die unter Glas. Da
im Haus- und Kleingarten-bereich allerdings ohnehin nur Zulassungen für das
Freiland bestanden, ist der Einsatz dieser Präparate in diesem Bereich nun grundsätzlich verboten. Betroffen
sind die Präparate „Bayer Garten Universal Pilzfrei", „Baymat WG"
und „Euparen M WG". Eingesetzt werden konnten diese Mittel bislang gegen
Grauschimmelfäule (Botrytis) an Brombeeren und Himbeeren, gegen die
Blattfallkrankheit an Johannisbeeren, gegen Rost und Sternrußtau an Rosen
sowie
gegen
Echten Mehltau an Zierpflanzen im Freiland. Bitte beachten Sie, dass Restbestände
der genannten Mittel nicht aufgebraucht werden dürfen. Sie sollten sie - gut
verschlossen - aufbewahren, weil der Begriff „Ruhen der Zulassung" eine
Änderung der Zulassungssituation beinhalten könnte. Wir werden Sie weiter auf
dem Laufenden halten.
SH/thw